Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersicht

1 Geltungsbereich der AGB

2 Leistungsumfang

3 Leistungs- und Tarifoptionen

4 Fernwartung

5 Virenschutz

6 Vergütung und Abrechnung

7 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden

8 Datenschutz

9 Haftung

10 Eigentumsvorbehalt

11 Sonstige Bestimmungen

1 Geltungsbereich der AGB

1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen, auch zukünftige, zwischen der

OnPoint-IT GmbH

Am Strehl 153 -155

26125 Oldenburg (nachfolgend „OnPoint-IT“ genannt)

und dem Kunden, insbesondere für den Verkauf von Software und Hardware und für beauftragte

Dienst- und/oder Mietleistungen sowie für die Erbringung von Pflegeleistungen und Werkleistungen

durch OnPoint-IT gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Vertragserfüllung wesentlich von diesen Rahmenbedingungen abhängig und das Risiko von Änderungen nicht einseitig von OnPoint-IT zu tragen ist. Änderungen können deshalb zu einer Anpassung des Vertrages nach §313 BGB führen.

2 Leistungsumfang

2.1 OnPoint-IT stellt diverse Leistungen zur Verfügung: Eine jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung findet der Kunde in seinem Angebot bzw. im entsprechend geschlossenen Vertrag.

Der genaue Umfang der Leistung wird gegebenenfalls im Rahmen des Pflichtenheftes zwischen den Parteien vereinbart.

2.2 Die Leistungen gelten nur als vereinbart, wenn dies einvernehmlich im Auftragsformular oder auf andere Weise ausdrücklich zwischen der OnPoint-IT und dem Kunden bestimmt ist.

2.3 In Fällen höherer Gewalt ist die OnPoint-IT von seinen Leistungspflichten befreit. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Pandemien, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auch in Zulieferbetrieben.

2.4 Die Einhaltung der vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten stehen unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen gem. Abschnitt 7 erfüllt.

3 Leistungs- und Tarifoptionen

3.1 Die OnPoint-IT kann zu den einzelnen Leistungen freibleibend besondere Leistungs- und Tarifoptionen anbieten.

3.2 Diese werden nur jeweils Vertrags- und Leistungsbestandteil, wenn der Kunde diese mit der OnPoint-IT ausdrücklich vereinbart.

3.3 Sieht eine solche Option vor, dass sich für die gewählte Leistung die Vertragsdauer (z.B. eines Wartung-Vertrages) verlängert, so gilt diese Verlängerung nur für die gewählte Option und die hiervon betroffene Hauptleistung.

4 Fernwartung

4.1 Um IT-Probleme aus der Ferne schnell lösen zu können, bietet OnPoint-IT den Einsatz der Leistungen über eine Fernwartungslösung an. Bei Vereinbarung über einen Remote-Zugang ist der Kunde für die Ermöglichung des Zugangs verantwortlich und trägt die Verbindungskosten. Der Remote-Zugriff erfolgt regelmäßig innerhalb der Servicezeit. Der Kunde erlaubt unbeaufsichtigte, protokollierte angemessene Fernzugriffe, soweit keine anderweitige Vereinbarung besteht.

4.2 Fernzugriff bedeutet, dass ein Techniker von OnPoint-IT über eine Internetverbindung Zugriff auf die Geräte des Kunden nimmt. Dazu wird eine Fernzugriffssoftware verwendet, mit welcher eine Maus- und Tastatursteuerung unabhängig der Benutzersitzung erfolgt. Dabei wird der Bildschirminhalt an das Technikergerät übertragen. Weiterhin ist ein Zugriff auf Systemebene wie bspw. Systemregistrierung, Dateisystem, Dienste und Kommandozeile im Hintergrund möglich, ohne den Benutzer zu stören.

4.3 Die Fernwartung wird dem Kunden auf der Internetseite www.onpoint-it.de zum Download zur Verfügung gestellt.

4.4 Sollte eine Problemlösung durch Remote-Zugriff nicht möglich sein, weil der Zugriff von dem Kunden nicht sichergestellt werden konnte, so erfolgt im Notfall nach Wahl von OnPoint-IT ein erforderlicher Vor-Ort-Einsatz im Rahmen einer gesonderten Vergütungsabrechnung.

5. Virenschutz

5.1 Der Vertragspartner hat die Verbreitung von Viren zu verhindern und eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte und unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen.

5.2 Der Vertragspartner hat vor Übertragung der Daten durch geeignete Virenprogramme sicherzustellen, dass diese Viren frei sind. Dies gilt auch für sonstige Schad-/Pishing-Software.

6 Vergütung und Abrechnung

6.1 Alle Preise sind in EUR und gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und etwaiger Zölle.

6.2 Die Vergütung ist jeweils zum Abschluss der jeweiligen Leistung fällig, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils vereinbarten Preisliste zu zahlen. Die Rechnung wird mit dem Zugang fällig.

6.4 Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, zieht die OnPoint-IT den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto im Lastschriftverfahren ein. Der Einzug erfolgt nicht vor Ablauf von 5 Werktagen nach Rechnungszugang.

6.5 Die OnPoint-IT erstellt seine Rechnungen grundsätzlich nur als digitale Rechnung, die er kostenfrei per E-Mail bereitstellt.

Über die Bereitstellung informiert die OnPoint-IT den Kunden per E-Mail oder auf andere geeignete und vergleichbare Weise.

Mit dieser Information gilt die Rechnung als zugegangen, da sie in den Machtbereich des Kunden gelangt und er hierüber informiert ist. Auf Verlangen des Kunden oder nach eigener Wahl versendet die OnPoint-IT eine Rechnung in Papierform. In den übrigen Fällen ist die Papierrechnung kostenfrei.

6.6 Die OnPoint-IT speichert die zur Ermittlung und Abrechnung der Vergütung erhobenen Verkehrsdaten standardmäßig vollständig bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand; nach Ablauf dieser Frist löscht die OnPoint-IT diese Daten.

Erhebt der Kunde Rechnungseinwendungen, speichert die OnPoint-IT die Daten bis zur Klärung der Einwendungen auch über die Speicherfrist hinaus.

6.7 Die Preise in der Preisliste verstehen sich bei Vereinbarung der Zahlungen durch eine Rechnung. Die Preisliste kann auf Anforderung zugeschickt oder ausgehändigt werden.

7 Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten des Kunden

7.1 Der Kunde hat die in diesen AGB und den übrigen Vertragsdokumenten genannten Pflichten und Obliegenheiten einzuhalten, insbesondere auch die in Zusammenhang mit den einzelnen Leistungen genannten besonderen Pflichten.

7.2 Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets mindestens der Textform (z.B. E-Mail).

7.3 Der Kunde wird die Vertragsgegenstände unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit sowie Funktionstauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachzukommen.

7.4 Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen OnPoint-IT unverzüglich in Textform mitgeteilt werden.

7.5 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden.

7.6 Der Kunde teilt der OnPoint-IT unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma und Rechtsform, seiner Anschrift, seines Geschäftssitzes und seiner Bankverbindung schriftlich mit.

7.7 Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um eine Hauptpflicht des Kunden.

7.8 Der Kunde wird auf Anforderung durch die OnPoint-IT oder soweit für ihn erkennbar erforderlich, insbesondere (a) während der Vertragslaufzeit in Textform einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt.

7.9 Dem Kunden obliegt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, in eigener Verantwortung die Einrichtung ausreichender Nutzungs- und Zugangssicherheit.

7.10 Für Mängel, die dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Kunden nicht bekannt wurden oder die vom Kunden nicht gemeldet wurden, stehen dem Kunden die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu.

8 Datenschutz

8.1 Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

8.2 Die von der OnPoint-IT im Auftrag des Kunden verwalteten Daten werden von der OnPoint-IT streng vertraulich behandelt.

8.3 Der Kunde/Vertragspartner willigt ein, dass OnPoint-IT alle von ihm überlassenen, vertraulichen Daten elektronisch speichert und weiterverarbeitet, unter Beachtung entsprechender Sicherheitsvorkehrungen.

8.4 Die OnPoint-IT ist berechtigt, diese Daten des Vertragspartners, die sich insbesondere aus den Vertragsunterlagen ergeben und die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient.

8.5 Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung finden sich in den „Hinweise[n] zum Datenschutz“, die der Kunde bei Vertragsschluss erhält.

9 Haftung

9.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von OnPoint-IT, von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen von OnPoint-IT beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.

9.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte „Kardinalpflichten“).

9.3 Der Kunde ist verpflichtet angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch ein Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose usw. Der Kunde ist verpflichtet etwaigen Datenverlust vorzubeugen und regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen. Bei Datenverlust haftet OnPoint-IT allein in Höhe der Wiederherstellungskosten der Datensicherung. Ziffer 10.5 findet keine Anwendung, wenn die Datensicherung als Hauptleistung von OnPoint-IT vereinbart wurde.

9.4 Im Übrigen ist die Haftung der OnPoint-IT ausgeschlossen. Die Haftung nach zwingendengesetzlichen Regelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz) bleibt unberührt.

9.5 Eine Haftungsbeschränkung zugunsten der OnPoint-IT gilt auch zugunsten seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

10 Eigentumsvorbehalt

10.1 OnPoint-IT behält sich das Eigentum an gelieferter Software und Hardware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Etwaige erteilte Nutzungsrechte können durch OnPoint-IT nach vorheriger schriftlicher Mahnung und Hinweis darauf bei unberechtigter Zahlungsverweigerung des Kunden widerrufen werden. Der Kunde kann nachweisen, dass ihm ein Zurückbehaltungsrecht in dem jeweiligen Vertragsverhältnis zusteht. Die gelieferte Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

11 Sonstige Bestimmungen

11.1 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oldenburg (Oldb.), Deutschland.

Sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die OnPoint-IT ist auch berechtigt, seine Ansprüche bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

11.2 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine schriftliche Bestätigung durch die OnPoint-IT erfolgt. Das gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

11.3 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der OnPoint-IT auf einen Dritten übertragen.

11.4 Für die Rechtsbeziehungen zwischen der OnPoint-IT und dem Kunden gilt deutsches Recht, wie es zwischen inländischen Parteien gilt.

11.5 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die anderen Bestimmungen dennoch wirksam.

Durch Auslegung ist die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung mit einem wirksamen Inhalt am nächsten kommt.

11.6 Vertragssprache ist deutsch. Bei verschiedenen Sprachfassungen ist allein der deutsche Text dieser Bedingungen maßgeblich.

Stand: 10.07.2020 Version 1

OnPoint-it gmbh

Am Strehl 153 – 155

26125 Oldenburg

Niedersachsen, DE

Kontakt

Telefon | 0441 / 380 385 70

E-Mail | info@onpoint-it.de

Web | www.onpoint-it.de

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